Vorsteuerabzug aus der Rechnung für die Anzahlung eines Blockheizkraftwerkes
Leitsatz
1. Haben mehrere Senate des FG die Anerkennung der Vorsteuer aus der Anzahlungsrechnung für ein Blockheizkraftwerk unterschiedlich
beurteilt, bestehen ernstliche Zweifel hinsichtlich der Versagung des Vorsteuerabzugs aus der Anzahlungsrechnung.
2. Bestehen objektive Anhaltspunkte für die Absicht, eine unternehmerische Tätigkeit ausüben zu wollen und wurden erste Investitionsausgaben
für diesen Zweck getätigt und ein Gewerbebetrieb angemeldet, ist die Unternehmereigenschaft gegeben und sollte mit dem Erwerb
eines Blockheizkraftwerks nicht bloß eine Kapitalanlage getätigt werden.
3. Bei der Rechnung über eine Anzahlung ist nicht erforderlich, dass die Rechnung als „Anzahlungsrechnung” gekennzeichnet
wird.
4. Der Vorsteuerabzug aus der Rechnung über die Anzahlung eines Blockheizkraftwerks setzt keine genaue Typenbezeichnung und
nicht die Angabe der Seriennummer des zu erwerbenden Blockheizkraftwerks voraus.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 760 Nr. 8 PStR 2012 S. 80 Nr. 4 RAAAE-03050
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