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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 1 V 896/11

Gesetze: AO § 146 Abs. 2b, AO § 5, AO § 332 Abs. 1 S. 1, AO § 329, FGO § 102, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Ermessensüberschreitung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes

Beschränkung des Verzögerungsgeld auf wesentliche Fälle

Leitsatz

1. Droht das FA im Rahmen der erstmaligen Fristsetzung zur Vorlage von Buchführungsunterlagen ein Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO an und setzt eine die Weihnachtszeit einschließende Frist von nur 12 Tagen, begegnet die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes in Höhe von 2.500 EUR ohne erkennbarem Entschließungsermessen erheblichen Zweifeln i. S. d. § 69 FGO.

2. Die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen der Nichtvorlage von Buchführungsunterlagen nach § 146 Abs. 2b AO ist auf wesentliche Fälle zu beschränken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. -1 (Festsetzung eines Verzögerungsgelds nur in wesentlichen Fällen)
StBW 2012 S. 155 Nr. 4
DAAAE-02048

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