vGA bei Gehaltszahlungen an den Senior einer Familien-GmbH für eine für die GmbH wertlose Tätigkeit
Leitsatz
Die Gehaltszahlungen einer Familien-GmbH an einen angestellten Senior-Gesellschafter, der auch an der Mutter-GmbH beteiligt
ist, sind als vGA anzusehen, wenn die ausgeübte Tätigkeit der lediglich Frachterlöse erzielenden GmbH nicht zugeordnet werden
kann und der beendeten Tätigkeit bei der Mutter-GmbH entspricht, welche nach dem abgefundenen Ausscheiden des Gesellschafters
die Pensionsrückstellungen und die dazugehörige Rückdeckungsversicherung weiterführt; sich mithin eine Fortsetzung der Tätigkeit
für die Mutter-GmbH vermuten lässt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAE-01121
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