Aussetzung der Vollziehung bei der Versagung der Eintragung der Lohnsteuerklassen III und V auf der Lohnsteuerkarte für Steuerpflichtige,
die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben
Leitsatz
1. Die Aussetzung der Vollziehung ist die statthafte Form des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn das FA die Änderung der Eintragung
der Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerkarte ganz oder teilweise ablehnt.
2. Lebenspartner, die einen gemeinsamen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, bilden eine zulässige Streitgenossenschaft.
3. Steuerpflichtige, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz leben, ist
vorläufiger Rechtsschutz hinsichtlich der Eintragung der Lohnsteuerklassen III und V zu gewähren.
4. Die zeitliche Wirkung einer Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die Eintragung der Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerkarte
ist bis zur Einführung der ELStAM begrenzt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 461 Nr. 5 TAAAE-00440
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