Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater
2. Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer – BOStB)
v. (DStR S. 2659)
Amtliche Fassung
Die Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer – BOStB) ist als Nr. 1 Änderung der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer – BOStB) v. (DStR S. 2659) verkündet worden und am in Kraft getreten.
Zu § 1 - Allgemeine Grundsätze
Zu § 1 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 2 - Unabhängigkeit
Zu § 2 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 3 - Eigenverantwortlichkeit
Zu § 3 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 4 - Gewissenhaftigkeit
Zu § 4 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 5 - Verschwiegenheit
Zu § 5 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 6 - Interessenkollisionen
Zu § 6 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 7 - Berufswürdiges Verhalten
Zu § 7 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 8 - Umgang mit fremden Vermögenswerten
Zu § 8 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 9 - Werbung und Kundmachung
Zu § 9 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 10 - Berufliche Niederlassung
Zu § 10 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 11 - Weitere Beratungsstellen
Zu § 11 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 12 - Verbot der Mitwirkung bei unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen
Zu § 12 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 13 - Auftragserfüllung
Zu § 13 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 14 - Auftragskündigung durch den Steuerberater
Zu § 14 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 15 - Vereinbare Tätigkeiten
Zu § 15 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 16 - Gewerbliche Tätigkeit
Zu § 16 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 17 - Beschäftigung von Mitarbeitern
Zu § 17 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 18 - Mehrfachfunktionen
Zu § 18 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 19 - Übernahme eines Mandats
Zu § 19 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 20 - Ausbildung des Berufsnachwuchses und von Steuerfachangestellten
Zu § 20 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 21 - Verhalten bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Zu § 21 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 22 - Anzeigepflichten
Zu § 22 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 23 - Besondere Pflichten gegenüber Gerichten und Behörden
Zu § 23 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 24 - Grundsätze der Steuerberatungsgesellschaft
Zu § 24 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 25 - Verantwortliche Führung, Geschäftsführung und Vertretung der Steuerberatungsgesellschaft
Zu § 25 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 26 - Beendigung eines beruflichen Zusammenschlusses
Zu § 26 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 27 - Tätigkeit als Leiter von Buchstellen oder von Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen
Zu § 27 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 28 - Praxisübertragung, Praxiseinbringung und Praxisverpachtung
Zu § 28 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 29 - Fachberaterordnung
Zu § 29 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.
Zu § 30 - Anwendungsbereich
Zu § 30 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.