Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
I. Allgemeines
1Die Vorschriften zur Steuerberaterprüfung wurden durch das 8. StBÄndG 08 grundlegend überarbeitet. Die Zuständigkeit für das Zulassungsverfahren und die organisatorische Durchführung der Prüfung wurde auf die Steuerberaterkammern übertragen (vgl. § 35, Rdn. 1). Auch bei den Voraussetzungen für die Prüfungszulassung und -befreiung sowie bei der Eignungsprüfung hat es z. T. erhebliche Änderungen gegeben (vgl. die dortige Kommentierung). Nicht zuletzt wurden die Gebühren im Zulassungsverfahren und für die Prüfung angehoben (vgl. § 39 Abs. 1 und 2). Augrund des Zuständigkeitswechsels sind die Gesetzesänderungen aber nicht alle unmittelbar nach der Gesetzesverkündung in Kraft getreten, sondern z. T. erst zu einem späteren Zeitpunkt. Insbesondere wurden die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung erst mit der Prüfung 2009 auf die Steuerberaterkammern übertragen. Der Gesetzgeber wollte damit den Kammern ausreichend Zeit geben, um sich auf die neuen Aufgaben vorbereiten und die hierfür erforderlichen organisatorischen Voraussetzunge...