Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 104 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

Clemens Kuhls (Januar 2012)

1Die Vorschrift hat nur deklaratorische Bedeutung. Maßgeblich für die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter ist mit Wirkung ab dem das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ( JVEG), in dem in Abschnitt 4 (§§ 15–18) auch die Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern geregelt ist.

2Nach § 15 Abs. 1 JVEG erhält der Beisitzer für seine Sitzungstätigkeit eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrtkostenersatz, Tagegeld ( § 6 JVEG), Entschädigung für Verdienstausfall ( § 18 JVEG) und für Nachteile bei der Haushaltsführung ( § 17 JVEG) sowie für sonstige Aufwendungen, z. B. Übernachtungskosten. Die Geltendmachung ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 JVEG auf 3 Monate nach Beendigung der Amtsperiode befristet.

3Die Einzelheiten der Höhe seiner Entschädigung und das Verfahren seiner Festsetzung bestimmen sich allein nach dem vorgenannten Gesetz, insbesondere den §§ 17 und 1518 JVEG.

4Eine zusätzliche Aufwandsentschädigung durch die zuständige Berufskammer könnte wegen der Unabhängigkeit der ehrenamtlichen Richter problematisch sein; sie könnte die Besorgnis der Befangenheit begründen. Wenn sie sich allerdings im Rahmen...

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