Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 87 Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer

Stefan Ruppert (Januar 2012)

I. Das Haushaltswesen der Bundessteuerberaterkammer

1Um die Aufgaben gem. § 86 erfüllen zu können, benötigt die BStBK entsprechende finanzielle Mittel. Demgemäß sind Beiträge zur BStBK von den Steuerberaterkammern gem. § 87 zu erheben.

2Die Beiträge dienen der Deckung des Finanzbedarfes der BStBK (vgl. BGHZ 33, 381, 387). Auch hier besteht die Vorgabe, dass vom Kostendeckungsprinzip auszugehen ist (vgl. für die Regionalkammern § 79 Rdn. 14).

II. Die Beitragsordnung

3Grundsätzlich hat die BStBK eine Beitragsordnung zu erlassen; davon zu unterscheiden sind die Beschlüsse zur Festsetzung der Beitragshöhe (s. u. III).

1. Regelungsinhalt

4Die Beitragsordnung ist Grundlage der Beitragserhebung. Sie ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen, da sie materielles Satzungsrecht schafft ( NJW 58, 1603). Die Bundeskammerversammlung als Zusammenkunft aller Mitglieder i. S. v. § 85 Abs. 1 S. 1 hat auch über evtl. Änderungen der Beitragsordnung zu befinden.

5Vorgaben zur Beitragsbelastung sind dem Gesetz nicht ...

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