Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 86a Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung
Literatur: Lindner, Anwaltliches Berufsrecht: Referentenentwurf als Mogelpackung, MDR 1993, 605; Hartung, Das anwaltliche Berufsrecht am Scheideweg – Rückschritt oder Fortschritt?, NJW 1993, 2776; Zuck, Die Satzungsversammlung – kein Rückschritt, sondern Fortschritt!, NJW 1993, 2779; Halaczinsky, Sechstes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes am in Kraft getreten, Stbg 1994, 349; Hartung, Die Satzungsversammlung – Ein neues Instrument der anwaltlichen Selbstverwaltung –, AnwBl 1994, 377; Redeker, Probleme der Satzungsversammlung, AnwBl 1995, 217; Eichele, Rechtsaufsicht des Bundesjustizministeriums über die Positivbeschlüsse der Satzungsversammlung der Anwaltschaft, NJW 2004, 2342; Kleine-Cosack, Anfang vom Ende der Satzungsversammlung, AnwBl 2007, 409.
I. Allgemeines
1§ 86a wurde mit dem 6. StBÄndG 94 im Zusammenhang mit der Neuregelung der formellen Grundlagen des Standesrechts in das Gesetz aufgenommen (vgl. auch § 86 Rdn. 18 ff.) und regelt die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung. Mit dem 7. StBÄndG 00 wurde die Vorschrift nur zum Verfahren des Inkrafttretens geändert...