Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 63 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
Literatur: Späth, Haftung des steuerlichen Beraters aus § 27 StBerG und wegen unterlassener Mandatsniederlegung, DStR 1973, 669; ders., Die berufsrechtlichen Mitteilungspflichten des Steuerberaters, StB 1982, 85; Goez, StB-Handbuch 2011, Teil 2 A.„Mandatsvertrag„, IV.
I. Allgemeines
1Die herausgehobene Stellung des Steuerberaters aufgrund seiner öffentlich-rechtlichen Bestellung (§ 41 Rdn. 2) und aufgrund seiner Anerkennung als Organ der (Steuer-)Rechtspflege (§ 32 Rdn. 10-13) führt nicht etwa zum Kontrahierungszwang (s. a. Feuerich/Weyland, § 44 Rdn. 1–2; Goez, Mandatsvertrag,Tz. 17), wohl aber zur Pflicht, sich für den Fall der Ablehnung zu einem beruflichen Auftrag unverzüglich zu erklären (vgl. insoweit die allg. Norm in § 663 BGB). Unberührt bleibt der Grundsatz der Vertragsfreiheit: In gleicher Weise wie jedermann die Wahl seines Beraters freisteht, kann der Steuerberater seinerseits grundsätzlich ebenso frei über Annahme oder Ablehnung eines ihm erteilten Auftrags entscheiden; zwar ist die entsprechende Bestimmung in § 25 Abs. 1 BOStB a. F. aufgehoben worden – allerdings nur ...