Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 35 Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses
Erster Unterabschnitt: Persönliche Voraussetzungen
Literatur: Endriss, Klagefrist bei mündlich bekannt gegebenen Entscheidungen über Zulassungsprüfungen nach dem StBerG, DB 1979, 2058; ders., Zur Frage der Überschreitung des Ermessensspielraums bei der Benotung von Prüfungsklausuren, DB 1979, 2107; Dänzer-Vanotti, Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen bei Steuerberaterprüfungen, DStR 1981, 423; Schick, Die Steuerberaterprüfung in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, BB 1984, 1797; List, Lassen sich im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung ergangene Bescheide korrigieren?, DStR 2003, 1224; Riedlinger, Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz: Das Berufsrecht der Steuerberater im Wandel, BB Beilage 2008, 7; Goez, Die Neuregelung des Steuerberatungsrechts durch das 8. StBerÄndG, DB 2008, 971; Vinken, Anerkanntes Gütesiegel: die Steuerberaterprüfung, DStR 2008, III; Jatzke, Keine Eignungsprüfung für in der Steuerberaterprüfung endgültig gescheiterte deutsche Hochschulabsolventen, DStR 2008, 1402; Hantzsch, Gedanken zur „neuen„ ...