Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 23 Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11, Beratungsstellen
Literatur: Völzke, Drittes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, DB 1975, 1283; ders., Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, DB 1975, 2389; ders., Das neue Steuerberatungsgesetz, DStZ (A) 1975, 215; Killich, Merkblatt für Lohnsteuerhilfevereine, DB 1982, Beilage 7/1982; Wilhelm, Der Beratungsstellenleiter als Lohnsteuerberater, DStR 1986, 178; ders., Das Zeichnungsrecht bei den Lohnsteuerhilfevereinen, StB 1989, 330; Meng, Das Vierte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, StB 1989, 217; Muuss, Änderung im Steuerberatungsrecht zum , NWB F. 30, 809; Mittelsteiner, Fünftes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, DStR 1991, 328; Halaczinsky, Beschlüsse des Bundesrates zum 6. Steuerberatungsänderungsgesetz, INF 1994, Heft 3, V; Jahn, Zur steuerlichen Einordnung von selbständigen Beratungsstellenleitern von Lohnsteuerhilfevereinen, StB 1998, 72; Stöcker, Konkurrenz für Steuerberater durch Verbände und sonstige Vereinigungen, DStR 2000, 656; Schlippe, Wächst zusammen, was zusammen gehört? StB-Magazin 2009, 44.
I. Regelungsgehalt und Entwicklung der Vorschrift
1Mit § 23 werden die Anforderungen an die Ausübung der Hilfe in Lohnsteuersachen ...