Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
3. Aufl. 2012
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§ 9 Vergütung
Literatur: Bauer/Diller, Indirekte Wettbewerbsverbote, DB 95, 426; Gehre, Berufsrechtliche Fragen bei der Übertragung einer Praxis, DStR 78, 21; Henssler, Die Vergütung angestellter Junganwälte, MDR 02, 315; Jähnke, Rechtliche Vorgaben einer künftigen Neuregelung des anwaltlichen Standesrechtes, NJW 88, 1088; Mittelsteiner, Das neue Berufsrecht der Steuerberater, DStR 94, Beihefter zu Heft 37; Taupitz, Zur Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zwischen Anwalt und Nichtanwalt über die Zahlung von Provision für die Vermittlung von Mandanten, NJW 89, 2871.
I. Allgemeines
1Steuerrechthilfe ist ein wichtiges Gemeinschaftsgut (§ 1 Rdn. 3; § 2 Rdn. 1; § 32 Rdn. 5). Dementsprechend hat der Gesetzgeber in persönlicher und sachlicher Hinsicht strenge Befugnisregelungen getroffen (§§ 1-4, 6, 12, 157 Abs. 1) und darüber hinaus konkrete Verbote zur unbefugten Tätigkeit (§§ 5, 7), zur Mandatswerbung (§§ 8 Abs. 1, 57a) und -vermittlung (§ 9 Abs. 2) sowie zu Erfolgshonoraren (§ 9a) erlassen. Dadurch sollen unlautere Methoden ausgeschlossen und die unabhängige Ausübung der steuerrechtlichen Hilfeleistungen sichergestellt wer...