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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2298/08

Gesetze: AO § 1, AO § 9, EStG § 62

Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

Leitsatz

Ein polnischer Arbeitnehmer, der mit seiner Familie in Polen lebt und von seinem Arbeitgeber nach Deutschland entsandt wird und der polnischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheiten unterliegt, hat in Deutschland keinen Anspruch auf Kindergeld.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-99763

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