AdV eines Auskunfts- und Vorlageersuchens im Insolvenzverfahren
Leitsatz
1) Veranlasst ein vorläufig schwacher Insolvenzverwalter bei der kontoführenden Bank des Insolvenzschuldners, dass Steuerbeträge
aus dem Lastschriftverfahren zurückgebucht werden, bestehen an einem unsubstantiierten Auskunfts- und Vorlageersuchen des
Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter, die Fakten und Hintergründe des Rückrufs offenzulegen, ernstliche Rechtmäßigkeitszweifel.
2) Eine Haftung des vorläufig schwachen Insolvenzverwalters nach den §§ 34, 35 AO als Verfügungsberechtigter kommt nicht in
Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 95 Nr. 2 YAAAD-98076
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