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Track 12 | Alleinerziehende: Entlastungsbetrag auch im Jahre der Eheschließung
Wählen Ehegatten die besondere Veranlagung (§ 26c EStG), so steht demjenigen, der bis zur Eheschließung als allein stehend anzusehen war, anteilig bis zum Monat der Eheschließung der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG zu. Das hat jüngst das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
Ein erfreuliches Urteil zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben wir für Sie noch ausgewählt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Eine Mutter lebte allein mit ihrem Kind in einem Haushalt. Also die klassische Konstellation, bei der ein Anspruch auf einen Entlastungsbetrag besteht. Im November heiratete sie ihren Lebensgefährten, mit dem sie – wie gesagt – bislang nicht zusammen gewohnt hatte.
Allein stehend im Sinne von § 24b EStG sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen. Im Streitfall fand die Hochzeit im November statt. Damit bestand für das ganze Kalenderjahr Anspruch auf die Anwendung des Ehegatten-Splittings. Diesen Vorteil müssen Eheleute im Jahre der Eheschließung aber nicht in Anspruch nehmen. Sie können sich nach § 26c EStG steuerlich so behandeln las...