Mittelbare Ursächlichkeit einer Klage reicht für die Gewährung von Prozesszinsen nach § 236 AO aus - Mustereinspruch
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Reicht eine mittelbare Ursächlichkeit einer Klage für die Gewährung von Prozesszinsen nach § 236 AO aus?
Ist es für die Verzinsung des Steuererstattungsanspruchs unschädlich, wenn das Klageverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt wird, nachdem die Steuerfestsetzung durch Vorläufigkeitsvermerk im Hinblick auf den Ausgang eines Musterprozesses offen gehalten worden ist, der zu verzinsende Erstattungsanspruch von dem Steuerpflichtigen rechtshängig gemacht und letztlich durch das Finanzamt gewährt wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
CAAAD-96232