Betriebsaufspaltung - Erzielung gewerblicher Mieteinnahmen - Wegfall der Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG?
Leitsatz
1. Ein lediglich geringfügiger Anteil der - aufgrund einer Betriebsaufspaltung - gewerblichen Mieteinnahmen am Gesamtumsatz
der ansonsten vermögensverwaltenden Personengesellschaft führt noch nicht zu einem Wegfall der Abfärbewirkung des § 15 Abs.
3 Nr. 1 EStG. Lediglich bei einem "äußerst geringen Anteil" der gewerblichen Einnahmen am Gesamtumsatz unterbleibt trotz der
Regelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Infizierung der übrigen (hier vermögensverwaltenden)
Tätigkeit durch die gewerbliche Tätigkeit (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung, Urteil vom I R 133/93, BFHE 175,
357, BStBl II 1995, 171; vom XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl II 2000, 229).
2. Bei einem (originär) gewerblichen Umsatz am Gesamtumsatz von mehr als 5 % (im Streitfall 6,31 %) liegt ein "äußerst geringer
Anteil" im Sinne der o.g. Rechtsprechung nicht mehr vor.
3. Der gewerbesteuerliche Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG stellt im Rahmen des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG keine
absolute Geringfügigkeitsgrenze dar, unterhalb derer der Anteil der originär-gewerblichen Einkünfte stets als "äußerst geringfügig"
und damit als unschädlich im Sinne der o.g. Rechtsprechung anzusehen wäre (2. und 3.: Bestätigung von , EFG 2008, 1975).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2012 S. 86 Nr. 2 DStR 2012 S. 6 Nr. 12 DStRE 2012 S. 687 Nr. 11 DStZ 2011 S. 888 Nr. 24 EFG 2012 S. 41 Nr. 1 KÖSDI 2012 S. 17765 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 49/2011 S. 4080 UAAAD-95442
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