Abgeltungsteuer 2011
3. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B. Die Abgeltungsteuer im Einzelnen
I. Auswirkungen auf das System der Einkunftsermittlung
Die Abgeltungsteuer hat völlig neue Steuerregeln für die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen gebracht. Dazu gehörte der Wegfall der einjährigen Haltefrist bei einer Veräußerung von Wertpapieren aller Art, so dass realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, GmbH-Anteilen, Genussscheinen, Schuldverschreibungen oder anderen Wertpapieren und Wertrechten, generell steuerbar sind. Auf den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf eines Wertpapiers kommt es nicht an.
Der ledige Anleger A erbt im Jahr 2010 eine Summe von 10.000 €, die er 2011 in Aktien anlegt. Im Jahr 2019 verkauft er die Aktien und erlöst daraus 30.000 €. Der Gewinn – ohne Berücksichtigung von Veräußerungskosten – von 20.000 € ist abzüglich des Sparer-Pauschbetrags von 801 € in voller Höhe steuerpflichtig.
Kapitalerträge, deren Besteuerung mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz im Steuerabzugsverfahren abgegolten ist (§ 43 Abs. 5 EStG), werden nicht in das zu veranlagende Einkommen einbezogen, so dass sie deshalb auch nicht in der Einkommensteuererklärung aufzuführen sind (§ 25 Abs. 1 EStG).
Kapitalerträge, die mit dem besonderen, pauschalen Steuersatz von