Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 75 Innergemeinschaftliche Lieferung, § 6a UStG
Einleitung
Steuerfreiheit für Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten; § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. mit § 6a UStG; vergleichbar mit steuerfreier Ausfuhrlieferung, § 4 Nr. 1Buchst. a i. V. mit § 6 UStG.
Hauptteil
Voraussetzungen, § 6a Abs. 1 UStG
Beförderung/Versendung des Liefergegenstandes in übriges Gemeinschaftsgebiet (durch Lieferer oder Abnehmer); Verbringen, § 6a Abs. 2, § 3 Abs. 1a UStG
Abnehmer: Unternehmer (Erwerb für Unternehmen); juristische Person (nicht Unternehmer bzw. Erwerb nicht für Unternehmen); bei Erwerb neuen Fahrzeugs, jeder (vgl. auch § 1b Abs. 2, 3 UStG)
Erwerbsbesteuerung beim Abnehmer (vgl. §§ 1a – 1c UStG) § 1a UStG: Lieferung an regelversteuernde Unternehmer immer Erwerbsbesteuerung, damit auch innergemeinschaftliche Lieferung (Indiz: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer); Hinweis auf Unternehmer i. S. des § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG (Erwerbsschwelle 12 500 €); Hinweis auf Möglichkeit der qualifizierten Bestätigungsanfrage UStID-Nummer (Bundeszentralamt für Steuern)
Einschränkung der Verlustverrechnung nach § 2a Abs. 1 (Hinweis § 8 Abs. 1 KStG), Verlustabzug nach § 2a Abs. 1 (Erweiterung durch § 2a Abs. 2 EStG)
Schlussbemerkung
Nachweispflichten
Nachweis der Ausfuhr in übriges Gemeinschaftsgebiet in der Buchführung, § 6a Abs. 3 UStG i. V. mit § 17a – c UStDV
gesonderte Erklärung innergemein...