Der optimale Kurzvortrag
6. Aufl. 2011
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Thema 50 Einkommensteuerliche Behandlung von Zuschüssen
Einleitung
Öffentliche oder private Zuschüsse für Investitionen werden gewährt, damit Interessen des Zuschussgebers gefördert werden. Wahlrecht bei „echten„ Investitionszuschüssen: Behandlung der Zuschüsse als Betriebseinnahme oder erfolgsneutrale Behandlung durch entsprechende Minderung der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes.
Hauptteil
Voraussetzungen
echter Zuschuss muss vorliegen: Eigeninteresse des Zuschussgebers muss vorhanden sein; es darf i. d. R. kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschussempfängers bestehen, daher z. B.
verlorene Baukostenzuschüsse des Mieters kein „echter„ Zuschuss, da zusätzliches Nutzungsentgelt,
vertraglich vereinbarte Entschädigungen sind keine Zuschüsse, da mit ihnen eine vertragliche Verpflichtung erfüllt wird.
Behandlung der Zuschüsse
Zuschussgeber:
Aktivierung bei Entstehung eines (immateriellen) Wirtschaftsguts bzw. im Falle eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens i. S. d. § 5 Abs. 5 EStG (Zuschuss bei Vermietungseinkünften: Abzug über AfA bei Entstehung eines Wirtschaftsguts, z. B. Mietrecht, ansonsten Werbungskosten)
Baukostenzuschüsse: Aufwendungen für selb...