Arbeitshilfe - Stand: 06.06.2013

Qualifizierung vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung im Veranlagungszeitraum 2004 - Mustereinspruch

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Verstößt die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i.d.F. des EURLUmsG (BGBl 2004 I S. 3330) gegen das Rechtsstaatsprinzip oder den Gleichheitsgrundsatz?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
MAAAD-94519