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FG Köln Urteil v. - 12 K 4489/05 EFG 2012 S. 665 Nr. 7

Gesetze: UmwStG § 27 Abs 1a Satz 2

Umwandlungssteuerrecht:

Bestimmung des Umwandlungsstichtags

Leitsatz

1) § 27 Abs. 1a Satz 2 UmwStG n.F. ist dahin auszulegen, dass unter dem Merkmal des "Rechtsakts im Sinne des UmwStG" auch Registereintragungen zu verstehen sind.

2) § 27 Abs. 1a Satz 2 UmwStG n.F. findet auch dann Anwendung, wenn zwar der Umwandlungsbeschluss noch im Jahr 2000 ergangen ist, die Registereintragungen jedoch erst im Jahr 2001 erfolgt sind.

3) § 27 Abs. 1a Satz 2 UmwStG n.F. verstößt nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 887 Nr. 14
EFG 2012 S. 665 Nr. 7
Ubg 2012 S. 569 Nr. 8
PAAAD-94262

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