Zu den Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls.
Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters eröffnet oder dieser in
das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen ist.
Allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
zu bereinigen, bedeutet nicht, dass dessen wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten sind.
Die Tatsache, dass ein Stpfl. in Teilzeit als angestellter Steuerberater tätig ist, schließt die Anwendung des § 46 Abs. 2
Nr. 4 StBerG nicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAD-94007
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