Widerruf der Bestellung als Steuerbevollmächtigter wegen Vermögensverfall
Leitsatz
1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfällt
nicht durch die bloße Behauptung, dass sich der Abschluss des Insolvenzverfahrens abzeichnet und der Eintritt in die Phase
der Restschuldbefreiung bevorsteht.
2. Nur in Ausnahmefällen ist denkbar, dass bei einem durch das Insolvenzverfahren indizierten Vermögensverfall die Mandanteninteressen
nicht gefährdet sind.
3. Ein solcher Ausnahmefall ist nicht ersichtlich, wenn der Berufsangehörige in einer Kontrollmöglichkeiten zum Schutz der
Mandanten nicht eröffnenden Einzelpraxis tätig ist und erhebliche Schulden (auch) gegenüber der Finanzverwaltung bestehen.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 559 Nr. 6 CAAAD-93585
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