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BFH  - X R 35/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a DBuchst aa, SGB VI § 47

Rechtsfrage

Ist eine aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlte Erziehungsrente (§ 47 SGB VI) mit dem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa zu besteuern oder handelt es sich um den steuerfreien Ersatz von Unterhaltsleistungen?

Erziehungsrente; Sonstige Einkünfte; Steuerfreiheit; Unterhalt

Fundstelle(n):
BAAAD-91893

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