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BBK Nr. 7 vom Seite 341 Fach 12 Seite 6139

Zur Einheitlichkeit von Abschreibungen in Handels- und Steuerbilanz

Dipl.-Kffr. Gudrun Lütje und Dipl.-Kfm. Thomas Möhlmann, Kiel

I. Einführung

Bei der Erstellung von Handels- und Steuerbilanz spielt die Bewertung der Aktivposten und dabei insbesondere die Bemessung der Höhe der Abschreibungen eine entscheidende Rolle. Abschreibungen sollen den Werteverzehr bzw. die Verminderung des Nutzenpotentials von aktivierten Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in der betreffenden Periode erfassen. Der Werteverzehr kann verschiedene Gründe haben. Regelmäßig wird zwischen technischen, wirtschaftlichen, zeitlichen und verbrauchsbedingten Ursachen differenziert. Auch bilanziell lassen sich Abschreibungen auf unterschiedliche Weise erklären: Aus einer mehr statischen Betrachtungsweise heraus kommt Abschreibungen die Aufgabe zu, die Vermögensgegenstände am Bilanzstichtag mit den korrekten Wertansätzen zu bemessen. Bei Zugrundelegung einer eher dynamischen Sichtweise dienen Abschreibungen vor allem der periodengerechten Aufwandsverrechnung und Gewinnermittlung sowie der Vergleichbarkeit des Ergebnisses.

Aufgrund der divergierenden Zwecke der Handels- und Steuerbilanz stehen dem Bilanzierenden verschiedene abschreibungspolitische Instrumente unterschiedlichen Ausmaßes zur Verfügung. Während im Rahmen der ...