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FG Köln Urteil v. - 9 K 2690/09 EFG 2012 S. 152 Nr. 2

Gesetze: ErbStG § 2, GG Art 3 Abs 1, ErbStG § 21

Erbschaft- und Schenkungsteuer:

Anrechnung belgischer Erbschaftsteuer auf deutsche Erbschaftsteuer

Leitsatz

Ausländische Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer auf Auslandsvermögen ist über den Wortlaut des § 21 Abs. 1 Satz 4 ErbStG hinaus auch dann auf die deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anzurechnen, wenn zunächst die deutsche Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und sodann erst die vergleichbare ausländische Steuer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1392 Nr. 22
EFG 2012 S. 152 Nr. 2
KÖSDI 2012 S. 17813 Nr. 3
UVR 2011 S. 300 Nr. 10
RAAAD-90949

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