Frage der Zugehörigkeit von Umsatzsteuervergütungsansprüchen (aus einem Bauvorhaben) zur Insolvenzmasse
Leitsatz
1. Der Insolvenzverwalter kann Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, durch eine Erklärung aus dem Insolvenzbeschlag
freigeben, wodurch sie in das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners fallen. Gegenstand der Freigabe kann auch ein
Bauvorhaben des Insolvenzschuldners sein.
2. Übt der Insolvenzschuldner eine selbständige Tätigkeit aus, kann der Insolvenzverwalter nach § 35 Abs. 2 InsO gegenüber
dem Schuldner erklären, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser
Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
3. Die Freigabe ist nicht nur bei Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen, sondern auch bei Personenhandelsgesellschaften
in der Rechtsform der GmbH & Co KG möglich.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1844 Nr. 20 ZIP 2011 S. 1878 Nr. 39 BAAAD-90681
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