Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht
1. Aufl. 2011
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D. Steuererlass und Steuerpauschalierung
1. Freistellung nach § 50 Abs. 7 EStG a. F. (gültig bis zum )
Nach § 50 Abs. 7 EStG a. F. konnten die obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem BMF die Abzugssteuer nach § 50a EStG ganz oder teilweise erlassen bzw. pauschalieren, wenn dies aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig war.
Im wurde dazu ausgeführt, dass bei Anwendung dieser Vorschrift auch wettbewerbs- sowie kultur- und sportpolitische Aspekte zu berücksichtigen sind. Daher könne bei im internationalen Wettbewerb stehenden Großveranstaltungen wie Europa- oder Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen ein Steuererlass in Betracht kommen.
Auf diese Weise wurde in der Vergangenheit die Expo in Hannover und die Fußballweltmeisterschaft 2006 vom Steuerabzug befreit.
Zu den markanten Ablehnungsbeispielen zählen:
Freistellungsersuchen der Kulturhauptstadt Weimar. Der Antrag des Finanzministeriums Thüringen wurde auf Bundesebene abgelehnt.
Freistellungsersuchen bezüglich der Ausrichtung der Eishockey-Weltmeisterschaft 2001 in Deutschland. Der Antrag wurde vom Bayrischen Finanzministerium nicht befürworte...