Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht
1. Aufl. 2011
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B. Steuerabzugsverfahren beschränkt Steuerpflichtiger
1. Steuerpflicht ausländischer Künstler und Sportler
Vergütungen an ausländische Sportler und Künstler, die in Deutschland auftreten und nur beschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen grundsätzlich der inländischen Ertrag- und Umsatzsteuer. Beide Steuerarten werden für Steuerausländer beim Schuldner der Vergütung erhoben (die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer als Entrichtungssteuerschuld gemäß § 50a EStG, die Umsatzsteuer im Rahmen der Steuerschuldumkehrung nach § 13b UStG).
Ein Künstler oder Sportler ist dann beschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG), wenn er in Deutschland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, aber sog. inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG bezieht.
Für die Art der Einkommensteuerpflicht ist es unmaßgeblich, welche Staatsangehörigkeit der Künstler oder Sportler besitzt. Auch ein deutscher Künstler mit Wohnsitz auf Mallorca (Spanien) und ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland ist nur mit seinen inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig und unterliegt unter den weiteren Voraussetzungen des § 50a EStG ...