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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 25 | Vermietung: Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten

Nach Ansicht des FG Düsseldorf spricht vieles dafür, nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn nach der Veräußerung der vermieteten Immobilie der Veräußerungspreis nicht zur vollständigen Tilgung eines aufgenommenen Darlehens ausreicht. Die Chancen stehen offenbar nicht schlecht, dass der BFH seine langjährige Rechtsprechung zu Gunsten der Steuerzahler ändert.

Für Vermieter ist ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof von besonders großer Bedeutung. Unter dem Aktenzeichen müssen die höchsten deutschen Steuerrichter entscheiden: Sind Schuldzinsen nach dem Verkauf einer Immobilie als nachträgliche Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzugsfähig? Und zwar dann, wenn der Veräußerungspreis nicht zur vollständigen Tilgung eines aufgenommenen Darlehens ausreicht? Über den schwebenden BFH-Prozess hatten wir Sie bereits in der Mai-Ausgabe 2011 dieser Hör-CD informiert. Jetzt gibt es eine gute neue Nachricht. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Aussetzung der Vollziehung gewährt. Die rheinischen Richter haben ernstliche Zweifel an der derzeitigen Praxis, wonach ein nachträglicher Abzug von Schuldzinsen bei Mieteinkünften nicht möglich ist.