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FG Münster Urteil v. - 1 K 3117/08 F EFG 2012 S. 94 Nr. 2

Gesetze: AO § 42, EStG § 15a Abs 4

Personengesellschaften:

Steuerliche Berücksichtigung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Leitsatz

1) Von den Beteiligungsverhältnisse abweichende - inkongruente - Gewinnausschüttungen sind gesellschaftsrechtlich zulässig und auch in steuerlicher Hinsicht zu berücksichtigen.

2) Inkongruente Gewinnausschüttungen stellen auch dann keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn sie ausschließlich dazu dienen, individuelle Verlustausgleichsmöglickeiten zu nutzen oder bei einem Gesellschafter anrechenbare Körperschaftsteuerguthaben zu aktivieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2070 Nr. 34
DStR 2012 S. 6 Nr. 25
DStRE 2012 S. 1124 Nr. 18
EFG 2012 S. 94 Nr. 2
Ubg 2012 S. 698 Nr. 10
UAAAD-89043

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