Umfang der Steuerbarkeit und Steuerpflicht bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen an grundbesitzender Personengesellschaft
zwischen Ehegatten
Leitsatz
Gehen mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf neue Gesellschafter
über, ist der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG auch dann erfüllt, wenn ein Gesellschafter seinen Anteil von 50 % an
seinen Ehegatten veräußert hat. Art. 6 Abs. 1 GG gebietet insoweit keine einschränkende Auslegung.
Das gilt auch dann, wenn der erwerbende Ehegatte den Anteil fortan treuhänderisch für den veräußernden Ehegatten hält.
Die Grunderwerbsteuer ist allerdings gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 3 Nr. 4 GrEStG in Höhe von 50 % nicht zu erheben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 3 DStR 2013 S. 8 Nr. 3 DStRE 2013 S. 232 Nr. 4 UVR 2011 S. 169 Nr. 6 Ubg 2013 S. 196 Nr. 3 DAAAD-86247
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