Verfassungsmäßigkeit des
§ 19 Abs. 1 ErbStG
i.d.F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes für das Jahr 2009:
Verstößt die fehlende Differenzierung
der Steuersätze zwischen den Steuerklassen II und III gegen das aus
Art. 6 Abs. 1 GG
familienbezogene Differenzierungsgebot? - Verstößt die frühere Unterscheidung
zwischen Steuerklasse II und III, die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
wieder eingeführt wurde im Jahr 2009 gegen
Art. 3 Abs. 1
GG?
Das Verfahren ist durch
bis zur Entscheidung des BVerfG in dem
Verfahren
ausgesetzt.
Das Verfahren wurde mit wieder aufgenommen.
Erbschaftsteuer; Steuersatz; Verfassungsmäßigkeit
Fundstelle(n): PAAAD-85699
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