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StuB Nr. 12 vom Seite 447

Die Kündigung und Bilanzierung von Patronatserklärungen

Am Beispiel des

Thomas C. Wolf

Mit hat der BGH über die zulässige Kündigung einer sog. harten Patronatserklärung entschieden und diese grundsätzlich für rechtens erklärt . Die Ausführungen des BGH sind über den entschiedenen Fall hinaus für die Praxis bedeutsam und sollen daher mit dem folgenden Betrag näher dargestellt werden. Dabei wird auch auf die Rechtsfolgen einer Patronatserklärung und deren Bilanzierung eingegangen.

Kernfragen
  • Wodurch zeichnet sich eine Patronatserklärung aus?

  • Können die Parteien einer Patronatserklärung ein Kündigungsrecht vereinbaren? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies zur Folge?

  • Wie sind Patronatserklärungen handelsrechtlich abzubilden?

I. Die Entscheidung des BGH

1. Der zugrunde liegende Sachverhalt

Über das Vermögen der AA wurde am ein Insolvenzverfahren eröffnet (Schuldnerin). Der Insolvenzverwalter von AA (Kläger) hat daraufhin gegenüber des seinerzeit noch als AD AG firmierten Unternehmens (Beklagte) Klage erhoben. AA und AD AG schlossen bereits am eine mit „Patronatserklärung” überschriebene Vereinbarung ab. Wie sich aus der Berufungsinstanz ergib...