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Mietergänzungszahlungen kein umsatzsteuer „freier” Schadenersatz
Nach dem jetzt bekanntgewordenen NWB SAAAD-60451 (EFG 2011 S. 834) stellen Mietergänzungszahlungen keinen Schadenersatz dar. Werden Mieträume im Einvernehmen der Vertragsparteien von einem Dritten genutzt und zahlt der erste Mieter an den Vermieter den Unterschiedsbetrag zwischen der vereinbarten Miete und dem von dem Dritten an den Vermieter gezahlten Nutzungsentgelt, so stellen die Ergänzungszahlungen keinen Schadenersatz dar.
Der Urteilsfall: Die Klägerin hatte an den Unternehmer M Gewerberäume für eine Monatsmiete von 2.700 DM zzgl. USt vermietet. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten versuchte M das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, was jedoch scheiterte. Auf Bemühungen des M konnte der Unternehmer D als Interessent für die Mieträume gefunden werden. Im Einvernehmen mit M schloss die Klägerin mit D einen Mietvertrag. Da D lediglich zur Zahlung einer Monatsmiete von 1.600 DM zzgl. USt bereit war, erklärte sich M zur Zahlung eines monatlichen Mietausgleichs i. H. von 1.100 DM bereit, den er bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit leistete. Die von M geleisteten monatlichen Mietergänzungszahlungen sah...