Arbeitshilfe - Stand: 04.12.2013

Verpflegungsleistungen bei Beherbergung - Mustereinspruch

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Ermäßigter Steuersatz bei Verpflegungsleistungen:

Stellen die im Zusammenhang mit Beherbergungsleistungen erbrachten Verpflegungsleistungen (Frühstück) unselbständige Nebenleistungen zur Hauptleistung „Beherbergung” dar und ist daher der ermäßigte Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG n.F. anzuwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
JAAAD-84103