Körperschaftsteuererhöhung nach § 38 Abs. 5 KStG nur aus ausschüttbarem Gewinn zu errechnen - Mustereinspruch
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Errechnet sich der Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 Abs. 5 KStG (nur) aus dem ausschüttbaren Gewinn (Eigenkapital abzüglich Nennkapital, vgl. § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
LAAAD-84069