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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 1850/10

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1;

Geldwert von Zeitaufwand als außergewöhnliche Belastung.

Leitsatz

Reiner Zeitaufwand führt auch dann nicht zur steuerlichen Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG, wenn dieser im Rahmen einer ehrenamtlichen Betreuung der eigenen Mutter anfällt und wenn für jede Stunde ein fiktiver Geldwert durch den betreuenden Sohn angesetzt wird.

Fundstelle(n):
StBW 2011 S. 538 Nr. 12
AAAAD-83403

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