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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 25 | Bilanzierung: Instandhaltungsrücklagen einer Wohneigentumsgemeinschaft

Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, wie Instandhaltungsrücklagen einer Wohneigentumsgemeinschaft in der Steuerbilanz zu berücksichtigen sind. Hierzu gibt es bislang noch keine höchstrichterliche Entscheidung.

Zahlungen einer GmbH an eine Wohneigentumsgemeinschaft für die Instandhaltungsrückstellung sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die umgangssprachlich als Rücklagen bezeichneten Beträge müssen vielmehr in der Steuerbilanz als geldwerte Vermögensposition aktiviert werden – und zwar in Höhe des Nennwerts. Das hat jüngst das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Im Streitfall war eine GmbH Eigentümerin mehrerer Eigentumswohnungen. Wie üblich, bildeten die Eigentümergemeinschaften sogenannte Instandhaltungsrücklagen. Nach Auffassung der Finanzrichter stellt das Guthaben aus der Rücklage eine Vermögensposition dar, die mit einer Geldforderung vergleichbar ist. Es handele sich – wirtschaftlich betrachtet – um Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer auf zukünftige Instandhaltungsaufwendungen.

Mit der steuerlichen Behandlung von Instandhaltungsrücklagen hat sich der BFH bisher nur bei Vermiete...