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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 21-23 | Fortbildung: Musterverfahren zum Erststudium steht vor Entscheidung

Können die Aufwendungen für eine nach dem Abitur aufgenommene erstmalige Ausbildung oder ein Erststudium nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden? Oder verstößt das in § 12 Abs. 5 EStG geregelte Abzugsverbot gegen die Verfassung? Diese Fragen entscheidet der BFH in Kürze. Für Ende Juli 2011 sind bei mehreren Verfahren zu diesem Themenkreis die mündlichen Verhandlungen terminiert.

Track 21 | BFH-Entscheidung zum Erststudium nach Berufsausbildung

Der Bundesfinanzhof muss unter dem Aktenzeichen entscheiden: Sind die Kosten für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig – entgegen dem klaren Wortlaut des Einkommensteuergesetzes? Dieses neu anhängige Verfahren nehmen wir gerne zum Anlass, Sie in Sachen Fortbildungskosten auf den neuesten Stand zu bringen.

Die gute Nachricht vorweg: Schon bald werden wir schlauer sein. Noch vor der Sommerpause, genau am , hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs die mündliche Verhandlung gleich für mehrere Verfahren terminiert, in denen es um eine Erstausbildung oder ein Erststudium geht.

Hintergrund ist die gesetzliche Neuregelung ab 2004: In § 12 Abs. 5 EStG h...