Werbungskosten für den Verlust einer an den Arbeitgeber geleisteten stillen Einlage
Leitsatz
Der Verlust der im Rahmen einer stillen Beteiligung an den ArbG geleisteten Einlage kann zum WK-Abzug bei den Einkünften
aus nichtselbstständiger Arbeit führen.
Das setzt voraus, dass besondere Umstände gegeben sind, die den Schluss rechtfertigen, dass die Gründe für den unfreiwilligen
Verlust in der Berufs- bzw. Erwerbssphäre liegen.
Der Verlust einer stillen Einlage unterliegt jedenfalls dann dem WK-Abzug, wenn ein Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis
bestand und es dem Stpfl. nicht auf die Nutzung der Beteiligung als Kapitalertragsquelle ankam.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1174 Nr. 19 DStRE 2012 S. 729 Nr. 12 EFG 2011 S. 1148 Nr. 13 KÖSDI 2011 S. 17461 Nr. 6 EAAAD-82930
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