Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG - Mustereinspruch
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Mögliche Änderung von
Steuerbescheiden nach einer Außenprüfung und Hinzurechnung von Schuldzinsen
nach
§ 4 Abs. 4a EStG:
1. Sind für die Streitjahre 2003 bis 2005 keine Tatsachen
nachträglich bekannt geworden, weil den Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
zu entnehmen war, dass keine Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von
Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
angefallen sind? - Handelt es sich hierbei um steuererhöhende oder
steuermindernde Tatsachen?
2. Ist im Streitjahr 2004 eine
Hinzurechnung gemäß
§ 4 Abs. 4a EStG
möglich, obwohl in diesem Jahr keine Überentnahmen getätigt wurden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
XAAAD-82808