Arbeitshilfe - Stand: 13.08.2014

Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG - Mustereinspruch

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Mögliche Änderung von Steuerbescheiden nach einer Außenprüfung und Hinzurechnung von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG:
1. Sind für die Streitjahre 2003 bis 2005 keine Tatsachen nachträglich bekannt geworden, weil den Steuererklärungen und Jahresabschlüssen zu entnehmen war, dass keine Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens angefallen sind? - Handelt es sich hierbei um steuererhöhende oder steuermindernde Tatsachen?
2. Ist im Streitjahr 2004 eine Hinzurechnung gemäß § 4 Abs. 4a EStG möglich, obwohl in diesem Jahr keine Überentnahmen getätigt wurden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
XAAAD-82808