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FG Köln Urteil v. - 15 K 791/05 EFG 2011 S. 1125 Nr. 13

Gesetze: AO § 174 Abs 3 Satz 1

Verfahren:

Widerstreitende Steuerfestsetzung, bestimmter Sachverhalt

Leitsatz

Bestimmter Sachverhalt i.S.v. § 174 Abs. 3 Satz 1 AO kann nur ein unstreitiger Sachverhalt sein. Besteht damit zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt zu keinem Zeitpunkt Einigkeit über einen Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft, scheidet eine Änderung mangels negativen Widerstreits i.S.d. Vorschrift aus.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1125 Nr. 13
YAAAD-82355

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