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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 22 | Gewerbesteuer: Steuerpflicht einer Freiberufler-GmbH & Co. KG

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG aufgrund der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auch dann der Gewerbesteuer unterliegt, wenn die das Haftungsrisiko tragende Komplementär-GmbH von der Geschäftsführung ausgeschlossen und nicht am Gewinn oder Verlust der KG beteiligt ist. Das Verfahren ist beim BFH anhängig, der jetzt das letzte Wort hat.

Für Steuerberater auch in eigener Sache interessant ist das nächste anhängige Verfahren: Das höchste deutsche Steuergericht muss sich mit der Gewerbesteuerpflicht einer Freiberufler-GmbH & Co. KG befassen. Diese Rechtsform ist seit der Änderung des jeweiligen Berufsrechts auch für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften zugelassen.

Eine WP- und Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG bestand – neben der Komplementär-GmbH – ausschließlich aus Freiberuflern. Nach dem Gesellschaftsvertrag waren nur die Kommanditisten zur Geschäftsführung und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die GmbH war als persönlich haftende Gesellschafterin von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie war...