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StuB Nr. 8 vom Seite 310

Neuere Rechtsentwicklungen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

vBP/StB Prof. Dr. Hans Ott, Köln

1. Anteile an der Komplementär-GmbH bei der Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Nach überwiegend vertretener Auffassung im Schrifttum stellen die zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden Anteile an der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage dar und müssen daher grundsätzlich bei einer Einbringung gem. § 20 UmwStG mit in die aufnehmende Kapitalgesellschaft eingebracht werden.

Nach neuerer Rechtsprechung des BFH (vgl. NWB HAAAD-37371, BStBl 2010 II S. 471 = Kurzinfo StuB 2010 S. 157; vgl. Hahne, StuB 2010 S. 611 NWB NAAAD-48625) ist die funktionale Wesentlichkeit der Komplementär-GmbH-Anteile nur dann anzunehmen, wenn die Anteile im konkreten Einzelfall die Stellung des Mitunternehmers nachhaltig stärken, in dem sie z. B. einen Einfluss auf die Geschäftsführung der KG ermöglichen (kritisch hierzu Wendt, FR 2010 S. 386; Wacker, NWB 2010 S. 2382, vgl. auch NWB IAAAD-45783, DStR 2010 S.1374 = Kurzinfo StuB 2010 S. 555).

In einem weiteren hat der BFH die funktionale Wesentlichkeit verneint, weil die Komplementär-Stellung der GmbH infolge der im Streitfa...