Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
2. Aufl. 2011
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5. Die Ausgestaltung des externen Rechnungswesens nach KHBV
5.1 Grundlegende Bestimmungen der Krankenhaus- Buchführungsverordnung (KHBV)
Gegenstand der KHBV ist die Regelung der Rechnungslegungs- und Buchführungspflichten der Krankenhäuser. Sie wurde aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 16 Nr. 7 KHG erlassen.
Bedeutsam ist, dass Gegenstand der KHBV nicht nur das externe Rechnungswesen einschließlich Buchführung, sondern auch die intern ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung ist.
Die Buchführung der Krankenhäuser ist nicht nur gesetzliche Grundlage des Jahresabschlusses, sondern auch der internen Rechnungslegung, zumindest des gesetzlich geregelten Teils. Der Kostenbegriff ist demnach praktisch deckungsgleich mit den in der Finanzbuchhaltung erfassten Aufwendungen; zu Einzelheiten der Kostenrechnung vgl. das nachfolgende Kapitel.S. 220
Die Geltung der Vorschriften der KHBV erstreckt sich grundsätzlich auf alle Krankenhäuser im Sinne des § 2 Nr. 1 KHG unabhängig von deren Rechtsform bzw. vom Vorliegen der Kaufmannseigenschaft. Die KHBV gilt gemäß § 1 Abs. 2 KHBV nicht für Krankenhäuser,
auf die das KHG nach § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 KHG keine Anwendung findet,
die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 KHG nicht gefördert werden, es ...