Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
2. Aufl. 2011
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4. Die Ausgestaltung der Erlösrechnung im Krankenhaus
Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht. Die Rangfolge der verschiedenen Krankenhausbehandlungsformen ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Ihre Vergütung richtet sich nach dem KHG, dem KHEntgG, der BPflV und dem SGB V sowie den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen.
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Quelle: in Anlehnung an Tuschen/Quaas, Einführung, S. 80 und Tuschen/Trefz, Einführung S. 6 | ||||
Leistungsformen im Krankenhaus | ||||
Ambulante Behandlung | Vorstationäre Behandlung | Vollstationäre Behandlung | Teilstationäre Behandlung | Nachstationäre Behandlung |
Einzelleistungsvergütung in Anlehnung an den EBM | Fachabteilungsbezogene Pauschale pro Fall | Fallpauschalen, Zusatzentgelte Zu- und Abschläge | Teilstationäre Fallpauschalen, Zusatzentgelte, Zu- und Abschläge, | Fachabteilungsbezogene Tagespauschalen |
§ 8 KHEntgG | § 8 KHEntgG | |||
tagesgleiche Pflegesätze | tagesgleiche teilstationäre Pflegesätze | |||
§ 10 BPflV | § 10 BPflV |
4.1 Erlösformen im Krankenhaus
4.1.1 Erlöse für allgemeine Krankenhausleistungen
Die allgemeinen Krankenhausleistungen, d. h. die medizinisch notwendige vollstationäre und teilstationäre Behandlung, werden durch die in § 7 KHEntgG und bei K...