Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
2. Aufl. 2011
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2. Finanzierungsquellen und Finanzierungsformen
2.1 Grundlegende Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Mit dem Begriff der Finanzierung wird im betriebswirtschaftlichen Fachschrifttum die Versorgung des Betriebs mit disponiblem Kapital verstanden. Hierzu gehören neben der Beschaffung von finanziellen Mitteln die Umfinanzierung und die Rückzahlung von Kapital.
Im Gesundheitswesen, speziell bei der Krankenhausfinanzierung, sind unterschiedliche Kostenträger, die die finanziellen Mittel für die Kosten der Leistungen des Krankenhauses zur Verfügung stellen, denkbar. Die ausreichende finanzielle Sicherung der Krankenhäuser ist für eine Erreichung des Ziels der „Gesundung des Patienten„ unabdingbar und bedarf aufgrund der marktspezifischen Besonderheiten des Gesundheitswesens verbindlicher Regelung.
Nachdem der Bund durch die Einfügung des Art. 74 Nr. 19a GG die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze erhielt und ihm mit Art. 104a GG die Möglichkeit der Beteiligung an der Finanzierung von Investitionen im Krankenhaus durch Finanzierungshilfen an die Länder eröffnet worden ist, wurde das Gesetz zur wirtschaftliche...